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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Mai 2013

 

01  Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Vertragspartner und uns abgeschlossenen Verträge. Sie ersetzen sämtliche vorangegangenen AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners oder von Ihm beauftragten Dritten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben oder die Erbringung der Leistung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen haben. Für reine Lieferungen gelten die Vertragsbedingungen nach OR – Kaufvertrag, für Dienstleistungen nach OR – Auftrag. Der Werkvertrag kommt zur Anwendung, wenn unser Leistungsumfang auch die Montage der Produkte enthält.

 

02  Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen (Situationsanalyse, Bedürfnisklärung, Beratung, Lichtkonzept, Projektierung, etc) werden nach KBOB Tarifen verrechnet. Diese Regelung gilt ab einem Aufwand von einer Stunde und/oder ausserhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten.

 

03  Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt wie folgt zustande: Bei Bestellung/Beauftragung durch den Kunden per Post, Mail, Fax oder mündlich. Der Kunde erhält nach Auftragseingang von uns eine Bestätigung per Email, Fax oder Post. Mit dieser Bestätigung gilt der Vertrag als zustande gekommen und im Inhalt gegenseitig verbindlich.

 

04  Stellvertretung

Der Vertragspartner hat die Stellvertretungsregelung sicherzustellen. Ohne anderslautende Vereinbarung gilt: Bestellungen des Architekten und des Bauleiters, im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners, sind uns gegenüber wirksam.Bestellt ein Dritter im Auftrag des Vertragspartners, des Architekten oder des Bauleiters, so hat der Besteller sicherzustellen, dass er vom Vertragspartner diesen Auftrag hat.

 

05  Vertragsinhalt

Der Inhalt unserer Leistungen und/oder Lieferungen ist in unserer Offerte und/oder Auftragsbestätigung aufgeführt. Auftragserweiterungen und/oder Anpassungen sowie Nebenabreden und Zusagen werden von uns schriftlich per Email bestätigt. Werden diese nicht binnen 5 Arbeitstagen schriftlich genehmigt, so werden sie nicht ausgeführt. Die Lieferfrist errechnet sich ab schriftlicher Genehmigung. Sofern in Angebot und/oder Auftragsbestätigung nicht anders erwähnt, sind unter anderem nachfolgende Leistungen von Zwicker AG Licht im Gesamtpreis nicht enthalten: Gesetzliche Mehrwertsteuer; Leuchtmittel; Installation und/oder Montage, Zusammenbau von Leuchten die in Werksverpackung geliefert werden; Baukontrollen; Fachplanersitzungen; Überprüfen von Aussparungen und Betoneinlagen; kontrollieren von Elektroplänen; Detailvermassung von Leuchtenstellen; Detailpläne von Ansichten; Energieberechnungen; Wirtschaftlichkeitsberechnungen; Aufwendungen im Zusammenhang mit Produktprüfungen unabhängiger Prüfstellen und daraus resultierenden allfälligen Massnahmen; Mehraufwendungen, die uns entstehen aufgrund von Arbeitsmethoden, Hilfsmitteln, Formularen und dergleichen, die uns vom Vertragspartner und/oder von Ihm beauftragten Dritten auferlegt werden. Für den Fall, dass ein Lieferant von uns trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von uns unverschuldeten, nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir Sie über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Zahlung zurückerstatten.

 

06  Urheberrecht, Eigentumsrecht, Nutzungsbedingungen

Der Vertragspartner erwirbt gegen Entgelt die Nutzungsrechte gemäss Vertragsbeschrieb. Jede Art von Zwischenerzeugnis, Muster, Prototypen, Pläne etc. verbleiben im Eigentum von Zwicker AG Licht. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat, bzw. ein Teil des Aufwandes gesondert in Rechnung gestellt wurde. Für alle unsere Leistungen, einschliesslich Dokumente und Unterlagen, sowie dem Kunden übergebenen Produkte, gelten die Bestimmungen aus URG und URV. Alle Rechte daraus bleiben vollumfänglich im Eigentum von Zwicker AG Licht oder, soweit es sich um Rechte Dritter handelt, beim jeweiligen Rechteinhaber. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen und Produkte, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Nutzungsrechte selber oder durch Dritte verändert.Der Vertragspartner hält uns gegenüber allfälliger Verletzungen unserer Urheberrechte schadlos. Verletzt er oder einer seiner Vertreter das Urheberrecht, so wird er schadenersatzpflichtig. Von uns abgegebene Unterlagen, Muster und dergleichen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schadenersatzleistung beträgt mindestens das 2-fache des offerierten Wertes der Gesamtposition welche die Verletzung beinhaltet.Bei Bestellungen nach Zeichnungen oder Vorgaben des Vertragspartners oder von ihm beauftragten Dritten, stellt unser Vertragspartner sicher, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt und hält uns gegenüber allfälliger Schadenersatzforderungen Dritter schadlos. Unsere Urheberschaft ist bei Veröffentlichung jeglicher Art zu berücksichtigen. Ohne anderslautende Vereinbarung sind wir zur Veröffentlichung unserer Arbeit unter Wahrung Ihrer Privatsphäre berechtigt.

 

07  Lieferfristen, Lieferung, Übergang von Nutzen und Gefahr

Alle in unseren Unterlagen angegebenen Lieferfristen gelten ab unserer bereinigten Auftragsbestätigung. Bei Leistungen, die im Rahmen des Auftrages erarbeitet werden, gelten die Lieferfristen ab bereinigtem und unterzeichnetem Planstand. Wird ein Teil der offerierten Gesamtmenge gewünscht und entsprechend abgerufen, sind wir berechtigt die Gesamtmenge gemäss Detailpositionen anzufertigen und bei Verzug im Abruf in Rechnung zu stellen. Der Transport unserer Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Vertragspartners. Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Vertragspartner stellt die zum Ausladen notwendigen Personen und allfällige Hilfsmittel auf seine Kosten zur Verfügung. Nach Auslieferung ist der Vertragspartner für die sichere Lagerung verantwortlich und haftet bei allfälligen Diebstählen.

 

08  Gewährleistung, Haftung

Für unsere Dienstleistungen gewähren wir, ergänzend zum OR, ab Erbringung der Leistung 2 Jahre Garantie. Die Garantiefrist für verborgene Mängel beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum. Der Vertragspartner oder der von ihm beauftragte Dritte welcher die Ware empfängt, hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung, oder einer Verbindung mit anderen Sachen, schriftlich anzuzeigen. Die Bauleitung stellt dabei die Kommunikation unter den Beteiligten sicher. Defekte Waren können nur in Originalverpackung und in unveränderter Weise zurückgenommen werden. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Fehlerermittlung, allfällige Programmierungen, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche Folgeschäden übernommen.Liegen garantieberechtigte Mängel vor, so kann der Vertragspartner einen Dritten nur mit unserem Einverständnis mit der Mängelbehebung betrauen. Entsprechende Rechnungen werden von uns nur bezahlt, wenn vorher eine Offerte vorliegt und diese von uns schriftlich akzeptiert wurde.Die Produkte dürfen ausschliesslich von ausgewiesenen Fachpersonen montiert werden. Der Verwendungsort der vorgenannt gelieferten Produkte ist Zwicker AG Licht im Detail nicht bekannt. Der Elektromonteur hat vor Ort sicherzustellen, dass die Leuchten dem Montageort und Verwendungszweck entsprechen.

 

09  Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Akontorechnungen

Die Lieferung unserer Kaufgegenstände (Beleuchtungskörper, Lampen, Betriebsgeräte, Einbetonierbüchsen, etc.) bleiben bis zum Einbau in unserem Eigentum. Mit dem Einbau gehen Sie ins Eigentum und die Verantwortlichkeit des Grundeigentümers über. Daher sind unsere Rechnungen oder Teilrechnungen zwingend vor Einbau unserer Waren vollständig zu bezahlen. Die Zahlung wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Vertragspartner trifft alle Massnahmen, dass unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Nicht oder unvollständig bezahlte Rechnungen berechtigen nicht zur Nutzung unserer erbrachten Leistungen. Teil- und Akontorechnungen betragen zusammen bis max. 90% der Gesamtauftragssumme.

 

10  Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Verträge und die vorliegenden AGB unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.

 

11  Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Uebrigen behält sich Zwicker AG Licht die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die jeweils aktuellste Version ist auf unserer Webpage www.zwicker-licht.ch publiziert.

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impressum

Impressum

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Zwicker AG Licht

Oberer Graben 42

CH-9000 St. Gallen

T +41 71 245 18 18

F +41 71 245 18 38

mail@zwicker-licht.ch

Geschäftsleitung, Gallus Zwicker

Firmennummer und Mehrwertsteuernummer, CHE-112.482.095

01.05.1990 Gründung als Einzelfirma

15.08.2005 Gründung AG mit späterer Integration der Einzelfirma.

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